Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fließtext mit hoher Lesbarkeit und ruhigem Rhythmus
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung unserer Angebote, den Kauf von Serienprodukten sowie die Zusammenarbeit bei kundenspezifischen Produktionsaufträgen. Sie gelten für alle Bestellungen bei Helvetia Forge Footwear, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Wer bestellt, bestellt verbindlich. Darum bitten wir Sie, technische Angaben, Grössensätze, Materialien und Lieferadressen vor Freigabe sorgfältig zu prüfen. Passt alles? Dann läuft die Produktion deutlich reibungsloser.
Angaben zu Bildern, Farben und Oberflächen sind sorgfältig erstellt, können aber je nach Materialcharge und Lichtwirkung leicht abweichen. Genau diese kleinen Unterschiede machen handwerklich gefertigte Schuhe oft erst interessant.
1. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung, durch die Auslieferung der Ware oder durch die Freigabe eines individuellen Produktionsmusters zustande. Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, zeitlich befristet. Brauchen Sie eine Anpassung? Sprechen Sie uns vor der Freigabe an.
2. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive oder inklusive Mehrwertsteuer gemäss Auszeichnung. Rechnungen sind innert der angegebenen Frist zu begleichen. Bei grösseren B2B-Projekten können Teilzahlungen, Meilensteine oder Anzahlungslösungen vereinbart werden.
Geratene Zahlungen in Verzug, behalten wir uns vor, Mahngebühren und weitere rechtlich zulässige Folgen geltend zu machen. Fair? Ja. Locker? Nein.
Produktions- und Lieferlogik
Sonderanfertigungen brauchen Zeit. Materialauswahl, Verstärkungen, Passformtests und Endkontrolle folgen einem abgestimmten Ablauf, damit Funktion und Optik zusammenpassen.
Liefertermine sind Richtwerte, solange keine fixe Terminvereinbarung ausdrücklich bestätigt wurde. Verzögerungen durch Lieferketten, Freigaben oder Änderungswünsche können den Termin verschieben. Das ist unangenehm, aber manchmal unvermeidbar.
TODO: Einzelne Lieferfristen und produktbezogene Sonderregelungen werden für das jeweilige Projekt ergänzt.
Abnahme, Gewährleistung und Pflege
Prüfen Sie gelieferte Produkte bitte zeitnah. Sichtbare Mängel oder Abweichungen sollten sofort gemeldet werden, damit wir eine faire und effiziente Lösung finden können.
Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem anwendbaren Recht und nach der Art des Produkts. Normale Abnutzung, unsachgemässe Pflege oder Änderungen durch Dritte sind davon ausgeschlossen.
Unsere Empfehlung ist einfach: Pflegen Sie die Schuhe nach dem Material, nicht nach Bauchgefühl. Klingt streng, hilft aber enorm.
Haftung und Nutzung
Helvetia Forge Footwear haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für direkte Schäden, soweit diese auf nachweisliche Sorgfaltspflichtverletzungen zurückzuführen sind. Eine Haftung für indirekte Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder unsachgemässe Verwendung wird, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Metallverstärkte Arbeitsschuhe und urbane Modelle mit metallischen Akzenten sind für ihren vorgesehenen Einsatzzweck entwickelt. Werden sie ausserhalb dieses Rahmens genutzt, liegt die Verantwortung bei der nutzenden Partei.
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen, soweit gesetzlich zulässig. Gerichtsstand ist, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht, der Sitz von Helvetia Forge Footwear.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Der betroffene Punkt wird dann so ersetzt, dass Sinn und Zweck möglichst erhalten bleiben.